Konzept zum gemeinsamen Lernen
„Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung. Dieses Recht wird nach Maßgabe dieses Gesetzes gewährleistet.“ [SchulG § 1 (1)]
Gesetzliche Grundlage
„Im Dezember 2006 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) die Konvention zum Schutz und zur Förderung der Rechte behinderter Menschen verabschiedet. Das Übereinkommen verbietet die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen.
Seit dem 26.03.2009 ist die UN-Konvention für die Bundesrepublik völkerrechtlich verbindlich. Mit diesem Abkommen verpflichten sich die Vertragsstaaten in Artikel 24 unter anderem, ein inklusives Bildungssystem zu entwickeln, das das gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung zum Regelfall macht.
Zum 01.08.2014 ist das 9. Schulrechtsänderungsgesetz und die Mindestgrößenverordnung „Förderschulen“ in Kraft getreten. Die Eltern/Erziehungsberechtigten der Kinder mit einem besonderen Förderanspruch haben seither einen Rechtsanspruch auf einen Platz an einer allgemeinen Schule. Dies gilt zunächst für die Klasse eins im Grundschulbereich und die Klasse fünf im Bereich der Sekundarstufe I.“
Bedeutung für unsere Schule
„Miteinander-Füreinander“ unser Schulmotto findet auch einen ganz großen Stellenwert im Gemeinsamen Lernen. Die Roncalli Grundschule ermöglicht es Kindern, mit sonderpädagogischen Förderbedarf, im Gemeinsamen Lernen lernen zu können. Hierbei steht das gemeinsame Leben und Lernen im Vordergrund. Von dem Gemeinsamen Lernen profitieren alle Kinder, sie lernen schon frühzeitig, dass jeder Mensch gleichermaßen akzeptiert und geschätzt wird. Durch Frau Woitke und die gemeinsame und enge Zusammenarbeit mit sonderpädagogischen Fachkräften und dem Kompetenzteam der Stadt Dortmund sind die personellen Voraussetzungen gegeben. Auch Integrationskräfte unterstützen im Bedarfsfall das Kind, sie helfen dabei alltägliche Aufgaben in der Schule zu bewältigen, haben jedoch keinen pädagogischen Auftrag. Unsere Schule verfügt außerdem über räumliche Angebote, die ein differenziertes und förderndes Arbeiten ermöglichen. Gemeinsames Lernen findet in jeder Unterrichtsstunde statt, in einigen Schulstunden unterrichtet Frau Herlitschke gemeinsam in Teamteaching mit der jeweiligen Klassenlehrerin im Klassenverband oder im separaten GL-Raum., je nach Lerninhalt oder Tagesform des Kindes. Die verschiedenen Unterrichtsformen (wie z.B. Wochenplanarbeit, Freiarbeit, Werkstattunterricht, Projektunterricht, gemeinsame Rituale und Regeln) ermöglichen allen Kindern individuell und differenziert lernen zu können. So werden alle Kinder individuell gefördert und gefordert. Z.Zt. werden in der Roncallischule Schüler und Schülerinnen mit diagnostizierten und prognostiziertem Bedarf an sonderpädagogischen Förderung im gemeinsamen Lernen gefördert und gefordert.
In unserer Schule können Kinder mit folgenden Förderschwerpunkten unterrichtet werden:
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Lernen
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Sprache
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Hörschädigungen
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Emotionale und soziale Entwicklung
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Körperliche und motorische Entwicklung
Kinder mit dem diagnostiziertem Förderschwerpunkt Lernen, werden zieldifferent unterrichtet, d.h. diese Schülerinnen und Schüler müssen die Unterrichtsziele der allgemeinen Regelschule nicht erreichen, sie erhalten ein Lernentwicklungsberichtszeugnis ohne Zensuren. Dieser Lernentwicklungsbericht stellt den individuellen Lernfortschritt der Kinder in den Fokus. Kinder mit den Förderbereichen körperliche und motorische Entwicklung, Sprache, Hörschädigungen oder emotionale und soziale Entwicklung werden zielgleich unterrichtet. Die Unterrichtsinhalte richten sich nach den Vorgaben der Lehr- und Arbeitspläne und Ausbildungsordnungen des Landes NRW bzw. der Regelschule. Sie erhalten ein „normales“ Berichts- (1. und 2. Klasse) und Zensurenzeugnis (3. und 4. Klasse), darauf ist der sonderpädagogische Förderbedarf und jeweilige Schwerpunkt vermerkt. In den Förderplänen und Lernentwicklungsberichten werden zusätzlich die individuellen Fortschritte und Anstrengungen festgehalten und gewürdigt.
Förderpläne
Auf der Grundlage der Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder wird ein individueller Förderplan erstellt. Dort werden die Lerninhalte, Schwerpunkte, Fördermaßnahmen und Ziele des individuellen Lernprozesses festgelegt und evaluiert. Dies erfolgt im gemeinsamen Austausch zwischen der Klassenlehrerin und der Lehrerin für das Gemeinsame Lernen. Klare und kleinschrittige Ziele stehen hierbei im Vordergrund. Der Förderplan wird in regelmäßigen Abständen überprüft, erweitert und/oder ergänzt. Auch die Eltern erhalten über die Inhalte des Förderplanes genaue Informationen. Außerschulische Fördermaßnahmen werden ebenfalls in der Förderplanung festgehalten, den Eltern empfohlen und im weiteren Verlauf im Hinblick auf die Entwicklung des Kindes überprüft. (Ergotherapie, Logopädie, Psychomotorik, Kinderpsychologie, Krankengymnastik usw.). Individuelle Verträge zwischen GL-Lehrerin und den Kindern sind auch möglich, so kann mit dem Kind gemeinsam ein bestimmtes Ziel festgelegt werden und die Erreichung dieses Ziel kann regelmäßig mit dem Schüler oder der Schülerin erörtert werden.
Gemeinsam für das Kind
Eine enge Elternzusammenarbeit ist uns sehr wichtig, daher werden die Eltern von Kindern mit sonderpädagogischen Förderbedarf eng miteinbezogen. Eltern entscheiden über die Wahl des Förderortes (Förderschule oder Regelschule). An Elterngesprächen sind sowohl die Klassenlehrerin und die GL-Lehrerin beteiligt. Eltern und Lehrer tauschen sich in diesen Gesprächen über Fördermaßnahmen und -ziele aus, treffen gemeinsame Vereinbarungen und/oder beraten über den weiteren Bildungsweg. Die Eltern erhalten zudem weitere Rückmeldungen über die Entwicklung und das Verhalten Ihres Kindes. Dieser gemeinsame Austausch ist sehr wichtig, denn so können Vereinbarung konsequent und effektiv umgesetzt werden und die Berücksichtigung persönlicher Belange wirken sich positiv auf die Arbeit mit dem Kind aus. Auch am Ende der Grundschulzeit, werden Eltern die Möglichkeiten beratend aufgezeigt, die das Kind beim Wechsel in die weiterführende Schule hat.
Haben Sie Fragen zum Gemeinsamen Lernen? Sprechen Sie uns gerne an!
Wir weisen daraufhin, dass das Copyright dieses Konzeptes bei der Roncalli-Grundschule liegt!