Schulordnung

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Schulordnung

  • Wir kommen ausgeschlafen und haben gefrühstückt.
  • Wir kommen mit den nötigen Arbeitsmaterialien zur Schule.
  • Wir beginnen den Tag mit dem gemeinsamen Morgengebet.
  • Wir sind freundlich und höflich zueinander.
  • Wir nehmen Rücksicht aufeinander und helfen uns gegenseitig. Die älteren Schüler sollen ein gutes Vorbild für die jüngeren sein.
  • Wir respektieren unsere Lehrerinnen und Lehrer und folgen ihren Anweisungen.
  • Keiner stört die anderen beim Lernen und Spielen. Keiner beleidigt andere mit Worten oder Zeichen. Wir bemühen uns aufzuhören.
  • Wir schlichten Streit mit Worten. Wir benutzen keine Schimpfwörter. Hilft dies nicht, gehen wir zur Lehrerin / zum Lehrer / zur Aufsicht.
  • Wir halten die Stropp-Regel ein
  • Wir entschuldigen uns bei Fehlverhalten und umgekehrt verzeihen wir auch.
  • Wir behandeln unsere eigenen Materialien und die anderer Kinder sorgfältig.
  • Mit den ausgeliehenen Schulbüchern gehen alle verantwortungsbewusst um und schreiben nicht hinein. Bücher bekommen einen Schutzumschlag.
  • Wir halten die Schule sauber. Dazu gehören: Klassenzimmer, Betreuungsräume, Flure, Turnhallen, Toiletten und der Pausenhof, daher tragen wir nach den Herbstferien bis zu den Osterferien und an Regentagen Hausschuhe.
  • In den Pausen gehen alle auf den Schulhof. Ausgeliehene Spielgeräte geben wir zurück. Die Regelung der abwechselnden Benutzung der Spielgeräte wird eingehalten.
  • Toiletten sind kein Aufenthaltsraum. Dort wird nicht gespielt oder gegessen und wir belästigen dort andere nicht.
  • Im Schulgottesdienst verhalten wir uns ruhig und aufmerksam.
  • Wir beachten das Handy- und Smartwatchverbot in unserer Schule.

Jedes Kind hat ein Recht auf ungestörtes Lernen und Spielen.
Jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten.

 

Wer gegen diese Regeln verstößt, muss mit folgenden Maßnahmen rechnen:

  • Es findet ein Gespräch mit dem Kind statt.
  • Die verletzte Regel muss einmal abgeschrieben werden.
  • Das verhaltensauffällige Kind wird ermahnt und bekommt ggf. eine Sonderarbeit.
  • Schaden muss wieder gut gemacht werden.
  • Die Eltern werden mündlich und ggf. schriftlich benachrichtigt.
  • Das Kind wird vorübergehend von der Pause ausgeschlossen oder darf an besonderen Aktivitäten nicht teilnehmen.
  • Das Kind kommt zum Unterricht in eine andere Klasse (für eine Stunde, einen Tag oder mehrere Tage).
  • Die Eltern werden angerufen, um ihr verhaltensauffällige Kind von der Schule abzuholen.
  • Eine Klassenkonferenz wird einberufen. Die Konferenz kann einen zeitweiligen Ausschluss des Schülers vom Unterricht bis zu zwei Wochen beschließen. Der Unterrichtsstoff muss zu Hause nachgearbeitet werden.

Beschlossen durch die Schulkonferenz

Schulordnung

 

Schullogo